Statuten

Auszug aus den Statuten:

Art. 1 – Name, Sitz, Organisation

Unter dem Namen «Freunde alter Motorräder Schweiz (FAM)» besteht mit Sitz am jeweiligen Wohnort des Sekretariates ein Club im Sinne von Art. 60ff des ZGB. Im Club sind die nach Landesgegenden gebildeten Gruppen zusammengefasst. Die Gruppe «Freunde historischer Renn-Motorräder (FHRM)» vereinigt gesamt schweizerisch die am Veteranen-Rennsport interessierten Mitglieder. Der FAM/FHRM ist der Föderation der Motorradfahrer in der Schweiz (F M S) in Genf angeschlossen, deren Statuten und statutengemäss gefassten Beschlüsse für sie subsidiär zu den vorliegenden Statuten bindend sind. Der Club sorgt für die Durchsetzung der Statuten und Beschlüssen bei den Mitgliedern der FAM/FHRM. Die «Gruppe Veteranen-Fahrräder» vereinigt gesamt schweizerisch die an historischen Fahrrädern interessierten Mitglieder.
Die «Gruppe Kleinmotorräder und Fahrräder mit Hilfsmotoren» vereinigt gesamt schweizerisch die an Kleinmotorrädern und Fahrräder mit Hilfsmotoren interessierten Mitglieder.

 

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Rechnung

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